20.03.23: Aufatmen bei den Vereinen. Die Erleichterung bei der Beantragung für Vereinsfeste und Veranstaltungen bleibt. Grund dafür war eine Gesetzesauslegung aus dem Wirtschaftsministerium der Landesregierung.
So hätten ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Unterrichtungsnachweis und ein Gewerberegisterauszug als Nachweis der „Zuverlässigkeit“ bei der Genehmigung verlangt werden können. Im Rahmen einer Vorstandssitzung des Vereinsrings wurde verabredet über die Vereine und der örtlichen Politik Druck zu erzeugen.
Dies hatte Erfolg. Dies hatte Erfolg. Ein herzliches Dankeschön an die Vereine, die mit einem offenen Brief an die bayerische Landesregierung reagiert sowie an Politikern, die sich auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen der Vereine eingesetzt hatten.